So viele unterschiedliche Gewässer wie kein anderer Verein
In unserem Bezirk findet jede-/r Fischer-/in sein Lieblingsgewässer! In der nahen Umgebung von Brig finden sich gut zugängliche Talbäche oder Kanäle.
Zu Fuss erreicht man aus dem Stadtzentrum in zwanzig Minuten die Grindjischlucht und kann dort die Ruhe der Natur und das Rauschen des Bergbaches geniessen. Zudem gibt es eine grosse Auswahl an ziemlich unberührten Bächen und einige Bergseen in wunderschöner Bergwelt.
Die unten aufgeführten Bäche und Seen decken alle befischbaren Gewässer in unserem Bezirk ab. Du findest auf der Homepage der Dienststelle für Fischerei des Kantons Wallis eine Fischereikarte und diverse Fischereistatistiken. Mithilfe diesen Infos und einer guten Wetterprognose kannst du dich optimal auf die Stunden am Wasser vorbereiten und dem Erfolg steht nichts im Weg! Obwohl die Fische vermutlich auch bei Regen und Sturm beissen...
Für jedes Gewässer wurde eine Nummer definiert, welche unter dem Gewässerbeschrieb angegeben ist. Auf der interaktiven Karte des Kantons Wallis könnt ihr euch gleich die Gewässer und die Umgebung anschauen. Auf einem Laptop lässt sich die Karte direkt ansehen. Auf einem Mobilgerät empfiehlt sich die Installation eines Apps, in welchem die Walliser Fischereikarte angezeigt wird. Die App kann ohne Anmeldung verwendet werden. Nach der Installation muss im Suchfeld "Fischereikarte" eingegeben werden, damit diese sichtbar wird.
Rotten
Der Rotten ist vermutlich das bekannteste Walliser Fischereigewässer. Der Grossteil des Rottenufers ist leider verbaut, doch im Bezirk Visp wird dieser aktuell renaturiert. Als Fischereigewässer beherbergt er Bachforellen. Die beiden Uferseiten sind überall gut erreichbar. Nur der Teil ab der Massabrücke bei Naters nach abwärts öffnet im März. Der obere Teil des Rottens gilt als Bergbach und öffnet im Juni.
Gewässernummer 3
Erster Junisonntag - erster Oktobersonntag
Kantonales Fischerpatent
Kanäle
Zu den Briger Kanälen gehören der Chrottengraben, der Italienergraben, der Grossgraben, der Trufferkanal sowie der Laldnerkanal. In diesen Kanälen fühlen sich Forellen, wie auch viele andere Fischraten wohl. So gibt es beispielsweise grosse Karpfen oder hohe Aletbestände.
Gewässernummer 300/301/302/303/304
Erster Junisonntag - erster Oktobersonntag
Kantonales Fischerpatent
Saltina
Die Saltina entsteht im Gantergrund aus dem Zusammenfluss von Taferna, Ganterbach und Nesselbach. Sie durchquert im Anschluss schlängelt sie sich durch eine wilde und unbegehbare Schlucht. Von Brig her erreicht man die Saltina durch das Grindji. Ab dem Wasserkraftwerk gilt die Saltina als Talbach. ACHTUNG: Zwischen der hinteren Grindjischlucht und dem Wasserkraftwerk ist nur die Fliegenfischerei erlaubt.
Gewässernummer 27
Erster Junisonntag - erster Oktobersonntag
Kantonales Fischerpatent
Ganterbach
Der Ganterbach entspringt am Bortelhorn und wird durch den Stausee gespiesen. Wie jeder Bergbach ist dieses Gewässer zu Beginn wild und klein. Nach und nach fliessen kleine Nebenbäche in den Ganterbach ein. Er fliesst am Grunde des wunderschönen Gantertals und bildet ab dem Grund zusammen mit zwei anderen Bächen die Saltina.
Gewässernummer 28
Erster Junisonntag - erster Oktobersonntag
Kantonales Fischerpatent
Taferna
Das Schmelzwasser des "Chaltwasser-Gletschers" fliesst unter dem Simplonpass mit dem Abfluss des Hobschensees zusammen. Diese beiden Bäche bilden die wilde Taferna. Sie fliesst dem Stockalperweg entlang. Sie ist nicht immer ganz so einfach zu erreichen. Sie ist zwischen grossen Felsen und Wäldern eingebettet.
Gewässernummer 29
Erster Junisonntag - erster Oktobersonntag
Kantonales Fischerpatent
Nesselbach
Der Nesselbach fliesst durch das gleichnamige Nesseltal, welches am Glishorn liegt. Dieser wilde Bergbach ...
Gewässernummer 27
Erster Junisonntag - erster Oktobersonntag
Kantonales Fischerpatent
Gamsa
Die Gamsa ziert das wilde Nanztal, welches zwischen dem Glishorn und dem Gibidum (Visperterminen) liegt. Zum Befischen dieses Bergbachs ist ein längerer Fussmarsch nötig. Bevor er in den Rotten fliesst, durchquert er eine vermutlich unbegehbare Schlucht. Im Nanztal wird man beim Fischen wohl eher durch grossen Zufall auf andere Fischer-/innen treffen.
Gewässernummer 34
Erster Junisonntag - erster Oktobersonntag
Kantonales Fischerpatent
Kelchbach
Der Kelchbach hat seinen Ursprung auf der Belalp. In Geimen mündet das Bruchji in den Kelchbach. Das kleinere Bruchji entspringt ebenfalls auf der Belalp. Im Bereich des Blinntals ist er für die Fischerei gesperrt. Der schöne Kelchbach durchfliesst weiter unten das Dorf Naters. Auch dort ist der Bach als Schongebiet geschützt. Zum Schluss fliesst er bei Naters in den Rotten.
Gewässernummer 24
Erster Junisonntag - erster Oktobersonntag
Kantonales Fischerpatent
Mundbach
Der kleine Mundbach durchfliesst das Gredetschtal zwischen Mund und Birgisch. Der sprudelnde Bach ist leider vom einem Kraftwerk gefasst und führt deswegen nicht immer viel Wasser. Für Fische wohl eher schwierige Bedingungen - doch wer weiss... Dafür umso schöner das Gredetschtal.
Gewässernummer 25
Erster Junisonntag - erster Oktobersonntag
Kantonales Fischerpatent
Chrummbach
Der Chrummbach entsteht aus dem Abfluss des kleinen Sees vor dem Hospiz. Er fliesst über den Pass nach Simplon Dorf und wird ab der Einmündung der Laggina im Gabi Doveria gennant (ab da Gewässernummer 30). Der Chrummbach ist auf dem Simplon zu Fuss gut erreichbar.
Gewässernummer 33
Erster Junisonntag - erster Oktobersonntag
Kantonales Fischerpatent
Laggina
Die Laggina wird von verschiedenen Gletschern zuhinderst im Laggintal gespiesen. Im vorderen Bereich wird Wasser entnommen und in den Sera-Stausee im Zwischebergental gepumpt. Aus diesem Grund führt die Laggina nicht immer viel und klares Wasser.
Gewässernummer 32
Erster Junisonntag - erster Oktobersonntag
Kantonales Fischerpatent
Hopschensee
Der Hopschensee befindet sich in gemütlicher Gehweite vom Simplonpass. Dieser See ist eingebettet in ein wunderschönes Panorama und ist deshalb ein beliebtes Ziel an Wochenenden. Sei es im Sommer im Wasser oder am Seeufer.
Gewässernummer 102
Erster Junisonntag - erster Oktobersonntag
Kantonales Fischerpatent